

© 2010 Interessengemeinschaft Geothermie -
Version 1.3


2. Sicherheit der Anlage:
Die Stromerzeugung soll in einer offenen Anlage nach dem neuartigen ORC-
Unser Ziel:
► Vorlage eines ausgereiften Sicherheitskonzeptes für die Anlage
► Anpassung der Haftpflichtversicherung des Betreibers, so dass auch Schadensszenarien mit einer größeren Anzahl von betroffenen Gebäuden und Personen umfasst sind
► Beweislast bei Betreiber für die Frage, dass Schäden nicht durch die Geothermie verursacht wurden.
3. Erschütterungen / Erdbebenrisiko:
Bei den Bohrarbeiten hat sich gezeigt, dass in den angrenzenden Wohngebieten Erschütterungen spürbar waren. Die Erdwärme Grünwald GmbH macht geltend, dass diese Vibrationen vor allem von einem Schüttelsieb ausgelöst werden, das betriebsbedingt das zu Tage geförderte Gestein aufbereitet. Der Betreiber hatte im Dez. 2009 angekündigt, diese Geräusche weitgehend abzustellen bzw. die Bohrung bis Ende März 2010 abzuschließen. Jetzt wurden die Anwohner vertröstet mit dem Versprechen, dass diese oberirdisch verursachte Lärmemission bis spätestens Ende Mai ein Ende haben wird.
Ob das Thema Erschütterungen und Erdstöße damit abgeschlossen ist, erscheint allerdings fraglich. Fest steht, dass es im Bereich der Geothermieanlagen von Unterhaching und Landau bereits zu leichten Erdbeben gekommen ist, deren Ursache bisher nicht aufgeklärt werden konnte.
Dafür könnte auch die starke Verpressung des Wassers bei der Reinjektion verantwortlich sein. In Landau wurde nach einer Expertenuntersuchung der Betrieb der Anlage zwar wieder aufgenommen – allerdings nicht mehr in Volllast –, gleichzeitig aber der Versicherungsschutz für die Anlage erhöht und ein Messnetz für seismische Schwingungen eingerichtet. Auch hier fehlen wieder Erfahrungswerte aus einem längerfristigen Betrieb vergleichbarer Kraftwerke. Mit diesen wichtigen Fragestellungen hat sich die Gemeinde Oberhaching bisher nicht auseinandergesetzt.
Unser Ziel:
► Anpassung der Haftpflichtversicherung des Betreibers, so dass auch Schadensszenarien mit einer größeren Anzahl von betroffenen Gebäuden und Personen umfasst sind.
► Beweislast bei Betreiber für die Frage, dass Beben und Erschütterungen und ggf. daraus resultierende Gebäudeschäden nicht durch die Geothermie verursacht wurden.
4. Naherholung eingeschränkt:
Die Anlage liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Perlacher und Grünwalder Forst in einer Waldlichtung, die westlich, nördlich und östlich angrenzenden Flächen sind als Bannwald gewidmet. Dieses Gebiet hat für die Oberhachinger und Grünwalder eine große Bedeutung als Naherholungsgebiet und wird von vielen Bürgern täglich zum Spazierengehen, Radeln oder Joggen genutzt. Der Erholungswert dieses Gebietes würde durch ein Kraftwerk, das zu einer permanenten, großflächigen Lärmbelästigung führt, stark eingeschränkt.
Unser Ziel:
► Schallschutzmaßnahmen an der Anlage selbst, die sicherstellen, dass keine stärkeren Emissionen als 35 dB freigesetzt werden
► Ansprechende optische Gestaltung der Anlage, ausreichende Bepflanzung