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© 2010 Interessengemeinschaft Geothermie - sicher & fair

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Version 1.3

Interessengemeinschaft Geothermie - sicher & fair
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Sachverhalt Geothermie Laufzorn

1. Hintergrund

Mit dem Erwerb des Bohrplatzes Laufzorn durch die Erdwärme Grünwald

GmbH begann für die Oberhachinger Bürger das „Abenteuer Geothermie“.

Unmittelbar am westlichen Ortsrand von Oberhaching will das

Tochterunternehmen der Gemeinde Grünwald eine Geothermieanlage

errichten, die eines Tages Warmwasser und Strom liefern soll. Im Sommer

2010 ist der Abschluss der Bohrungen geplant. Anschließend ist vorgesehen,

das Betriebsgelände für die Warmwasserversorgung und Verstromung zu

errichten, so dass in der Heizperiode 2011/12 mit der Wärmelieferung

begonnen werden kann. Die Planungen der Gemeinde Grünwald für das

Fernwärmenetz liegen bereits vor. Baubeginn soll im Frühjahr 2011 sein.

 

2. Planungsverfahren der Gemeinde Oberhaching

 

Auf Antrag der Erdwärme Grünwald GmbH hat der Gemeinderat der

Gemeinde Oberhaching am 22.02.2010 der Aufstellung eines

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugestimmt. Für die Errichtung der

Anlagen muss die Gemeinde Oberhaching jetzt einen Vorhaben- und

Erschließungsplan erstellen und den bestehenden Flächennutzungsplan – der

in dem Bereich der Anlage Flächen für die Landwirtschaft festsetzt ändern.

Für das Gebiet soll eine Nutzung als Sondergebiet für Geothermie mit Heizund

Kraftwerksanlagen festgesetzt werden.

Nach den Planungen der Gemeinde Oberhaching sollen auf dem Gelände

im Wesentlichen folgende Gebäude und Anlagen entstehen:

• eine Fernwärmeübertragungsstation mit Filteranlagen, Wärmetauscher,

Pumpen und Druckhaltung für den Thermalwasserkreislauf sowie die

Fernwärmeversorgung

• ein Redundanz- und Spitzenheizkraftwerk, das in Spitzenzeiten oder bei

Ausfall der Förderpumpe die Wärmeversorgung in einem herkömmlichen,

mit Öl befeuerten Kraftwerk sicherstellt. Dieses Kraftwerk wird nicht nur in

Betrieb genommen, wenn die Versorgung mit Fernwärme gestört ist,

sondern auch, wenn z.B. an kalten Wintertagen die aus der Geothermie

erzeugte Schüttung zur Bedarfsdeckung nicht ausreicht.

• ein frei stehender Schornstein mit einer voraussichtlichen Höhe von 30m

• eine Stromerzeugungsanlage (Verfahren: Organic Rankine Cycle, ORC),

bestehend aus Kühleinheiten, einem ORC-Modul und einem Generator.

Diese Elemente stehen im Freien, um die Luftdurchströmung der

Kühlanlage nicht zu beeinträchtigen.

• eine Luftkühleinheit, bestehend aus langsam laufenden Ventilatoren, die

zur Kühlung des Pentans im Wärmetauscherkreislauf dienen.

Das vom Betreiber selbst erstellte Gutachten geht davon aus, dass am

westlichen Ortsrand von Oberhaching in den reinen Wohngebieten tags Werte

um die 36,7 dB und nachts Werte um die 28,7 dB auftreten, im Dorfgebiet

Laufzorn geht man dagegen von Werten um die 38,3 dB tags und 26,3 dB

nachts aus. Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde in den Planungen für

das Vorhaben festgestellt, dass eine Festlegung von konkreten

Schallschutzmaßnahmen für die geplante Anlage derzeit weder notwendig

noch sinnvoll sei, und daher im Bebauungsplan keine aktiven

Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Ggf. erforderliche zusätzliche

Maßnahmen könnten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorgesehen

werden. Sehr ausführlich beschäftigt sich die Planung der Gemeinde mit der

Grünordnung. So soll südlich der Anlage eine detailliert beschriebene

Vogelschutzhecke sowie eine Streuobstwiese gepflanzt werden. Durch diese

Pflanzungen soll gleichzeitig auch die ökologisch erforderliche

Ausgleichsfläche für den Eingriff in Natur und Landschaft auf dem Gelände

der Anlage selbst erfolgen.

Noch bis zum 21.04.2010 findet derzeit die Beteiligung der Bürger und der

Öffentlichkeit statt. Im Rathaus im UG vor Zimmer U.o4 hängen bis dahin noch

die Planunterlagen und der Umweltbericht sowie die schalltechnische

Untersuchung aus. Die Bürger haben die Gelegenheit, die Planung mit der

gemeindlichen Bauverwaltung (Ansprechpartner Herr Regnet und Herr Jäger)

zu erörtern und schriftliche Einwendungen gegen die gemeindliche Planung zu

erheben (Hinweise zum Erheben von Einwendungen werden demnächst auf

unseren Webseiten bereitgestellt).

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung findet am 14.04.2010 um 19:30 im

Bürgersaal beim Forstner eine Informationsveranstaltung statt.

Im weiteren Verfahren werden die vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und

von der Gemeinde bei ihrer Planungsentscheidung gegeneinander

abgewogen. Die daraufhin gefertigten Satzungen müssen vom Gemeinderat

beschlossen werden. In der anschließenden öffentlichen Auslegung besteht

nochmal die Möglichkeit Bedenken zu äußern. Nach der endgültigen

Würdigung der Anregungen folgt der abschließende Satzungsbeschluss des

Gemeinderates. Gegen diesen Beschluss kann dann nur noch im Klageweg

(Normenkontrollklage zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof) vorgegangen

werden.

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