

© 2010 Interessengemeinschaft Geothermie -
Version 1.3


Sachverhalt Geothermie Laufzorn
1. Hintergrund
Mit dem Erwerb des Bohrplatzes Laufzorn durch die Erdwärme Grünwald
GmbH begann für die Oberhachinger Bürger das „Abenteuer Geothermie“.
Unmittelbar am westlichen Ortsrand von Oberhaching will das
Tochterunternehmen der Gemeinde Grünwald eine Geothermieanlage
errichten, die eines Tages Warmwasser und Strom liefern soll. Im Sommer
2010 ist der Abschluss der Bohrungen geplant. Anschließend ist vorgesehen,
das Betriebsgelände für die Warmwasserversorgung und Verstromung zu
errichten, so dass in der Heizperiode 2011/12 mit der Wärmelieferung
begonnen werden kann. Die Planungen der Gemeinde Grünwald für das
Fernwärmenetz liegen bereits vor. Baubeginn soll im Frühjahr 2011 sein.
2. Planungsverfahren der Gemeinde Oberhaching
Auf Antrag der Erdwärme Grünwald GmbH hat der Gemeinderat der
Gemeinde Oberhaching am 22.02.2010 der Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugestimmt. Für die Errichtung der
Anlagen muss die Gemeinde Oberhaching jetzt einen Vorhaben-
Erschließungsplan erstellen und den bestehenden Flächennutzungsplan – der
in dem Bereich der Anlage Flächen für die Landwirtschaft festsetzt – ändern.
Für das Gebiet soll eine Nutzung als Sondergebiet für Geothermie mit Heizund
Kraftwerksanlagen festgesetzt werden.
Nach den Planungen der Gemeinde Oberhaching sollen auf dem Gelände
im Wesentlichen folgende Gebäude und Anlagen entstehen:
• eine Fernwärmeübertragungsstation mit Filteranlagen, Wärmetauscher,
Pumpen und Druckhaltung für den Thermalwasserkreislauf sowie die
Fernwärmeversorgung
• ein Redundanz-
Ausfall der Förderpumpe die Wärmeversorgung in einem herkömmlichen,
mit Öl befeuerten Kraftwerk sicherstellt. Dieses Kraftwerk wird nicht nur in
Betrieb genommen, wenn die Versorgung mit Fernwärme gestört ist,
sondern auch, wenn z.B. an kalten Wintertagen die aus der Geothermie
erzeugte Schüttung zur Bedarfsdeckung nicht ausreicht.
• ein frei stehender Schornstein mit einer voraussichtlichen Höhe von 30m
• eine Stromerzeugungsanlage (Verfahren: Organic Rankine Cycle, ORC),
bestehend aus Kühleinheiten, einem ORC-
Diese Elemente stehen im Freien, um die Luftdurchströmung der
Kühlanlage nicht zu beeinträchtigen.
• eine Luftkühleinheit, bestehend aus langsam laufenden Ventilatoren, die
zur Kühlung des Pentans im Wärmetauscherkreislauf dienen.
Das vom Betreiber selbst erstellte Gutachten geht davon aus, dass am
westlichen Ortsrand von Oberhaching in den reinen Wohngebieten tags Werte
um die 36,7 dB und nachts Werte um die 28,7 dB auftreten, im Dorfgebiet
Laufzorn geht man dagegen von Werten um die 38,3 dB tags und 26,3 dB
nachts aus. Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde in den Planungen für
das Vorhaben festgestellt, dass eine Festlegung von konkreten
Schallschutzmaßnahmen für die geplante Anlage derzeit weder notwendig
noch sinnvoll sei, und daher im Bebauungsplan keine aktiven
Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Ggf. erforderliche zusätzliche
Maßnahmen könnten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorgesehen
werden. Sehr ausführlich beschäftigt sich die Planung der Gemeinde mit der
Grünordnung. So soll südlich der Anlage eine detailliert beschriebene
Vogelschutzhecke sowie eine Streuobstwiese gepflanzt werden. Durch diese
Pflanzungen soll gleichzeitig auch die ökologisch erforderliche
Ausgleichsfläche für den Eingriff in Natur und Landschaft auf dem Gelände
der Anlage selbst erfolgen.
Noch bis zum 21.04.2010 findet derzeit die Beteiligung der Bürger und der
Öffentlichkeit statt. Im Rathaus im UG vor Zimmer U.o4 hängen bis dahin noch
die Planunterlagen und der Umweltbericht sowie die schalltechnische
Untersuchung aus. Die Bürger haben die Gelegenheit, die Planung mit der
gemeindlichen Bauverwaltung (Ansprechpartner Herr Regnet und Herr Jäger)
zu erörtern und schriftliche Einwendungen gegen die gemeindliche Planung zu
erheben (Hinweise zum Erheben von Einwendungen werden demnächst auf
unseren Webseiten bereitgestellt).
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung findet am 14.04.2010 um 19:30 im
Bürgersaal beim Forstner eine Informationsveranstaltung statt.
Im weiteren Verfahren werden die vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und
von der Gemeinde bei ihrer Planungsentscheidung gegeneinander
abgewogen. Die daraufhin gefertigten Satzungen müssen vom Gemeinderat
beschlossen werden. In der anschließenden öffentlichen Auslegung besteht
nochmal die Möglichkeit Bedenken zu äußern. Nach der endgültigen
Würdigung der Anregungen folgt der abschließende Satzungsbeschluss des
Gemeinderates. Gegen diesen Beschluss kann dann nur noch im Klageweg
(Normenkontrollklage zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof) vorgegangen
werden.