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© 2010 Interessengemeinschaft Geothermie - sicher & fair

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Version 1.3

Interessengemeinschaft Geothermie - sicher & fair
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Bedenken bis 21.04.10 erheben

Bis zum 21.04.2010 kann jeder bei der Gemeinde Bedenken erheben.
Machen Sie von diese Möglichkeit Gebrauch, ein einfaches Schreiben an die Gemeinde genügt.

 

Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die vorausssichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

In diesem Verfahrensschritt befinden wir uns momentan. Jeder kann bis zum 21.04.2010 bei der Gemeinde eine Stellungnahme abgeben und Bedenken zum Vorhaben und Erschließungsplan äußern.

 

Zu beachten ist nur:

 

- Adressat: Gemeinde Oberhaching, Alpenstr. 11, 82041 Oberhaching

- Bezug: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung „Geothermie mit Heiz- und Kraftwerk“ im Bereich Laufzorn;
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

- Frist:  bis einschließlich Mittwoch, den 21.04.2010.

 

- Form: in jeder Form möglich, also schriftlich oder mündlich. Zum späteren Nachweis bieten sich aber schriftliche Stellungnahmen an.  Mündliche Stellungnahmen sollten auf der Gemeinde zu Protokoll gegeben werden, sonst besteht die Gefahr, dass sie nicht berücksichtigt werden.  

 

- Inhalt:  Denkbar sind Themen wie Lärm, Sicherheitsrisiken duch die Anlage selbst (Explosionsgefahr, Pentan), Erschütterungen, Gesundheitsbeeinträchigungen, Naherholungsgebiet beeeinträchtigt, Wertminderung der Anwesen u.a.

Siehe hierzu auch unsere Rubrik Bedenken, in der mögliche Risiken der Anlage mit Gründen aufgelistet sind und unseren Musterrief als Vorschlag.