

© 2010 Interessengemeinschaft Geothermie -
Version 1.3


Bedenken bis 21.04.10 erheben
Bis zum 21.04.2010 kann jeder bei der Gemeinde Bedenken
erheben.
Machen Sie von diese Möglichkeit Gebrauch, ein einfaches Schreiben an die
Gemeinde genügt.
Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die vorausssichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
In diesem Verfahrensschritt befinden wir uns momentan. Jeder kann bis zum 21.04.2010 bei der Gemeinde eine Stellungnahme abgeben und Bedenken zum Vorhaben und Erschließungsplan äußern.
Zu beachten ist nur:
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frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §
3 Abs. 1 BauGB
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Siehe hierzu auch unsere Rubrik Bedenken, in der mögliche Risiken der Anlage mit Gründen aufgelistet sind und unseren Musterrief als Vorschlag.