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© 2010 Interessengemeinschaft Geothermie - sicher & fair

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Version 1.3

Interessengemeinschaft Geothermie - sicher & fair
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Absender

 

Gemeinde Oberhaching

Alpenstr. 11

82041 Oberhaching

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung „Geothermie mit Heiz- und Kraftwerk" im Bereich Laufzorn;
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oberhaching fristgerecht folgende Bedenken äußern:

Die geplante Geothermieanlage und insbesondere das Stromkraftwerk werden zu einer permanenten Lärmbelastung im Westen Oberhachings führen, die auch in den Wohngebieten deutlich wahrnehmbar sein wird. Eine solche dauerhafte Lärmbelastung kann zu Gesundheitsschäden führen. Das von Möhler & Partner erstellte Lärmgutachten kann nicht Grundlage für einen effektiven Lärmschutz sein, da es auf fiktiven Annahmen (Referenzprojekt Landau) basiert, die mit der zukünftigen Anlagenkonfiguration in Laufzorn nicht übereinstimmen und von falschen Voraussetzungen (mittlere Windrichtungsverteilung, Lärmminderung durch kompakten Wald) ausgeht. Aus diesem Grund ist ein unabhängiges Gutachten mit realistischen Grundlagen unabdingbar. Ferner fehlen Festsetzungen im Bebauungsplan, die sicherstellen, dass es bei den Anwohnern zu keiner Verschlechterung der Wohn- und Lebensqualität sowie keiner Wertminderung der Anwesen kommt.

Die Anlage liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebiets Perlacher und Grünwalder Forst in einer Waldlichtung, die westlich, nördlich und östlich angrenzender Flächen sind als Bannwald gewidmet. Dieses Gebiet hat für die Oberhachinger und Grünwalder eine große Bedeutung als Naherholungsgebiet und wird von vielen Bürgern täglich zum Spazierengehen, Radeln, Reiten oder Joggen genutzt. Der Erholungswert dieses Gebiets würde durch ein Kraftwerk, das zu einer permanenten, großflächigen Lärmbelästigung führt stark eingeschränkt. Im Bebauungsplan müssen daher Emissionskontingente an der Anlage selbst festgesetzt werden, die - um eine Beeinträchtigung der Erholungssuchenden sowie der Tierwelt auszuschließen - deutlich niedriger angesetzt sein müssen als bisher vorgesehen.

Ferner haben wir Sicherheitsbedenken gegen die Anlage. Die Stromerzeugung soll mit der ORC-Technik erfolgen, bei der zur Wasserdampferzeugung das hochentzündliche, giftige Pentan verwendet wird. Wegen des Brand- und Explosionsrisikos erscheint eine solche Technik in einem Waldgebiet ungeeignet. Auch befürchten wir, dass durch die Reinjektionsbohrung, die am Rande der Siedlungsgebiete Oberhachings verläuft, Erschütterungen und Erdsenkungen hervorgerufen werden können und dadurch Schäden an Privatgebäuden entstehen können. Daher muss ein ausgereiftes Sicherheitskonzept der Anlage und Versicherungsschutz für Personen und Privatgebäuden gewährleistet sein.

Unterschrift

 

Auf Grund zahlreiche Nachfragen stellen wir Ihnen hier einen Musterbrief zum Anmelden Ihrer Bedenken zur Verfügung.
Sie können Sich den Musterbrief kopieren und in Auszügen oder mit Erweiterungen verwenden.