

© 2010 Interessengemeinschaft Geothermie -
Version 1.3


Absender
Gemeinde Oberhaching
Alpenstr. 11
82041 Oberhaching
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung „Geothermie mit Heiz-
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oberhaching fristgerecht folgende Bedenken äußern:
Die geplante Geothermieanlage und insbesondere das Stromkraftwerk werden zu einer
permanenten Lärmbelastung im Westen Oberhachings führen, die auch in den Wohngebieten
deutlich wahrnehmbar sein wird. Eine solche dauerhafte Lärmbelastung kann zu Gesundheitsschäden
führen. Das von Möhler & Partner erstellte Lärmgutachten kann nicht Grundlage für
einen effektiven Lärmschutz sein, da es auf fiktiven Annahmen (Referenzprojekt Landau)
basiert, die mit der zukünftigen Anlagenkonfiguration in Laufzorn nicht übereinstimmen
und von falschen Voraussetzungen (mittlere Windrichtungsverteilung, Lärmminderung
durch kompakten Wald) ausgeht. Aus diesem Grund ist ein unabhängiges Gutachten mit
realistischen Grundlagen unabdingbar. Ferner fehlen Festsetzungen im Bebauungsplan,
die sicherstellen, dass es bei den Anwohnern zu keiner Verschlechterung der Wohn-
Die Anlage liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebiets Perlacher und Grünwalder
Forst in einer Waldlichtung, die westlich, nördlich und östlich angrenzender Flächen
sind als Bannwald gewidmet. Dieses Gebiet hat für die Oberhachinger und Grünwalder
eine große Bedeutung als Naherholungsgebiet und wird von vielen Bürgern täglich zum
Spazierengehen, Radeln, Reiten oder Joggen genutzt. Der Erholungswert dieses Gebiets
würde durch ein Kraftwerk, das zu einer permanenten, großflächigen Lärmbelästigung
führt stark eingeschränkt. Im Bebauungsplan müssen daher Emissionskontingente an
der Anlage selbst festgesetzt werden, die -
Ferner haben wir Sicherheitsbedenken gegen die Anlage. Die Stromerzeugung soll mit
der ORC-
Unterschrift